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Waldwirtschaft:  
 
 
Auch diese artenreiche Riedwiese im Wehrenbachtobel verdankt ihre Existenz dem Roden.
(Foto: M. Fischbacher)
 

Vor über 2000 Jahren beschrieb der römische Feldherr Caesar das Gebiet der Schweiz noch als undurchdringbaren Urwald und als wüste Wildnis. Um dieses Land dauerhaft zu besiedeln mussten die Menschen Wald roden.

Im 5. und im 7. Jahrhundert waren es einwandernde Alemannen die sich hier niederliessen und kleine Weiler oder Einzelhöfe bauten, zum Beispiel Witikon oder Trichtenhausen. Die alemannischen Rodungen waren noch eher kleine Löcher im flächendeckenden Urwald. Mit der Bevölkerung nahmen aber auch die benötigten, offenen Flächen zu.

Im Mittelalter verstärkten sich die Rodungen zwischen Zürichsee und Pfäffikersee, dann auch im Tösstal. Ortsbezeichungen verraten heute noch auf welche Art und Weise die Bäume beseitigt wurden:

  • Rüti: reuten, roden, Bäume fällen
  • Schwändi: schwenten, d.h. die Bäume durch Ringeln der Rinde zum Absterben bringen
  • Brand: Brandrodung
 
  Auf diesem Ausschnitt einer Karte von 1779 erkennt man, dass damals grosse Teile des Wehrenbachtobels nicht mehr bewaldet waren.
(Zeigen Sie auf die Karte, um einen grosseren Ausschnitt zu sehen.)

Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts entsprach die Gesamtfläche der Wälder in Zürich etwa dem heutigen Stand von rund 49'000 ha. Zwischen 1853 und 1875 wurden allerdings nochmals etwa 15 % der Privatwaldfläche gerodet.

In der Mitte des 19. Jahrhundert erkannten Hydrologen und Forstleute den Zusammenhang zwischen der Übernutzung, respektive dem Roden von Gebirgswäldern und dem häufigeren Auftreten von Überschwemmungen und Erdrutschen. Die Wälder konnten ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen. Weitere Abklärungen - und weitere Überschwemmungen - führten dazu, dass 1876 das erste eidgenössische Waldgesetz in Kraft gesetzt wurde. Es forderte eine nachhaltige Nutzung der Wälder und verbot eine weitere Verkleinerung der Waldfläche (Rodungsverbot). Das Gesetz erfasste vorerst die Gebirgsregionen, 1897 wurde seine Gültigkeit auf die ganze Schweiz ausgedehnt.

Das Gebot der Walderhaltung zeigte Wirkung: Im Laufe des 20. Jahrhunderts konnte sich der Waldbestand in der Schweiz nicht nur halten, sondern vermehrte sich sogar um mehr als 40 %.

 

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